Fort- und Ausbildung

mit heutigem Tag ergeht folgende Anweisung zum Thema Fort- und Ausbildung.

 

Nach Maßgabe der 10. SARS-CoV-2-EindV vom 7. März 2021 gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3  kann die Aus- und Fortbildung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz wieder durchgeführt werden. Hierbei sind strikt die Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 einzuhalten. Nach Aussage vom Landrat, gilt die am 10.03.2021 verabschiedete Anordnung des Landkreises nicht für Feuerwehren

 

Für die Stadt Zahna-Elster gilt: Gruppen mit max. 5 Personen. Mehrere Gruppen während einer Ausbildung sind möglich, wenn genügend räumlicher Abstand gegeben ist.

 

Es ist bevorzugt in großen Fahrzeughallen und/oder im freien zu agieren. Eine Ansammlung von mehr als 5 Personen in Räumlichkeiten ist zu vermeiden. Es sei denn, der geforderte Mindestabstand kann trotz Mund.-Nasen Bedeckung eingehalten werden.

 

Für die Ki - Jufeu ist Katja Pötzsch bereits informiert und wird sich mit den Ki-Ju Warten separat besprechen.

 

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Heiko Plewa
Stadtwehrleiter
Zahna-Elster