mit heutigem Tag ergeht folgende Anweisung zum Thema Fort- und Ausbildung.
Nach Maßgabe der 10. SARS-CoV-2-EindV vom 7. März 2021 gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 kann die Aus- und Fortbildung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz
wieder durchgeführt werden. Hierbei sind strikt die Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 einzuhalten. Nach Aussage vom Landrat, gilt die am 10.03.2021 verabschiedete Anordnung des Landkreises nicht für
Feuerwehren
Für die Stadt Zahna-Elster gilt: Gruppen mit max. 5 Personen. Mehrere Gruppen während einer Ausbildung sind möglich, wenn genügend räumlicher Abstand gegeben
ist.
Es ist bevorzugt in großen Fahrzeughallen und/oder im freien zu agieren. Eine Ansammlung von mehr als 5 Personen in Räumlichkeiten ist zu vermeiden. Es sei denn, der
geforderte Mindestabstand kann trotz Mund.-Nasen Bedeckung eingehalten werden.
Für die Ki - Jufeu ist Katja Pötzsch bereits informiert und wird sich mit den Ki-Ju Warten separat besprechen.
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Heiko Plewa
Stadtwehrleiter
Zahna-Elster